Im Rahmen des Projektes ERAME soll ein durch Softwarewerkzeuge gestütztes Verfahren entwickelt werden, dass die Sicherheitsbehörden beim Monitoring und der Analyse extremistischer Inhalte auf YouTube unterstützt. Das Freiburger Teilvorhaben beinhaltet die rechtswissenschaftliche Begleitung und Begutachtung des Projekts sowie die Einbringung rechtlicher Expertise in den Entwicklungsprozess. Damit soll sichergestellt werden, dass

  • das Analyseinstrument als solches nicht gegen rechtliche Vorgaben verstößt,
  • die Entwicklung des Analyseinstruments nicht mit Rechtsverstößen einhergeht und
  • bereits bei der Konstruktion des Analyseinstruments mögliche rechtliche Konflikt-lagen erkannt und einer Lösung zugeführt werden.

Der in dem Teilvorhaben eingebrachten rechtlichen Expertise bedarf es, weil Einsatz und Anwendung des Analyseinstruments in einem stark regulierten und grundrechtssensiblen Bereich stattfinden. Dabei sind zahlreiche Rechtsfragen aus den Bereichen des Verfassungsrechts, des Datenschutzrechts und des Sicherheitsrechts zu klären. Dies betrifft nicht nur die Fraget, ob Einsatz und Entwicklung des Analyseinstruments überhaupt rechtlich zulässig sind. Das Recht spielt auch eine wesentliche Rolle bei der Beantwortung der Frage, inwieweit der Einsatz des Analyseinstruments zu zweckmäßig verwendbaren Ergebnissen führen kann.

Projektpartner des Projekts ERAME sind das Institut für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel (ISPK), das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) in Sankt Augustin und das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV BW) in Stuttgart.

Projektleiter ist Benjamin Rusteberg. Nicholas Eschenbruch ist Ansprechpartner am CSS.

Für das Projekt werden zwei akademische Mitarbeiter*innen (w/m/d) in den Rechtswissenschaften gesucht. Hier finden Sie die Stellenausschreibung.

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