Mit KORSE wird in Deutschland ein Kompetenznetzwerk mit europaweiter Sichtbarkeit etabliert. Dieses soll nachhaltig mit weiteren Partnern aus Deutschland und Europa wachsen und zu einer Anlaufstelle für rechtswissen­schaftliche Fragen in der europäischen Sicherheitsforschung werden. Im Rahmen von KORSE werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die theoretischen wie praktischen Herausforderungen ziviler Sicherheit in einem vereinten Europa erforschen. Sie sollen sich damit in einen nationale und disziplinäre Grenzen überschreitenden Sicherheitsdiskurs einbringen und diesen weiter vorantreiben.

Kompetenznetzwerk für das Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE)

Motivation

Rechtswissenschaftliche Aspekte sind in der europäischen Sicherheitsforschung ebenso von herausragender Bedeutung, wie in der nationalen. Hierin liegt für die deutsche Rechtswissenschaft eine Chance die Sicherheitsforschung in Europa aktiv mitzugestalten. Dennoch ist die rechtswissenschaftliche Forschungsgemeinde in der europäischen Sicherheitsforschung noch unterrepräsentiert. Ebenso ist auch die Beteiligung der deutschen Rechtswissenschaft an der Sicherheitsforschung in Europa ausbaufähig.

Aus diesem Grund haben sich in dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten KORSE-Programm das Zentrum für Sicherheit und Gesellschaft der Universität Freiburg, die Deutsche Hochschule für Polizei, Münster sowie die Bucerius Law School, Hamburg und das Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin das gemeinsame Ziel gesetzt, den Beitrag der deutschen Rechtswissenschaft in der europäischen Forschung zur zivilen Sicherheit zu stärken.

Ziele

Mit KORSE wird in Deutschland ein Kompetenznetzwerk mit europaweiter Sichtbarkeit etabliert. Dieses soll nachhaltig mit weiteren Partnern aus Deutschland und Europa wachsen und zu einer Anlaufstelle für rechtswissen­schaftliche Fragen in der europäischen Sicherheitsforschung werden. Auf diese Weise sollen deutsche Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung gestärkt werden.

Die genannten Partner bilden dabei den Nukleus von KORSE. Zur Projektlaufzeit sollen weitere Partner aus Deutschland und Europa assoziiert werden, um die wissenschaftliche Exzellenz des Netzwerks und seine Sichtbarkeit in Europa zu erhöhen. Hierzu sind verschiedene Maßnahmen geplant:

Im Rahmen von KORSE werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die theoretischen wie praktischen Herausforderungen ziviler Sicherheit in einem vereinten Europa erforschen. Sie sollen sich damit in einen nationale und disziplinäre Grenzen überschreitenden Sicherheitsdiskurs einbringen und diesen weiter vorantreiben.

Des Weiteren wird durch die Vergabe von Kurzzeitfellowships, den „European Fellowships for Security, Society and the Law“ an Expertinnen und Experten im internationalen Recht der zivilen Sicherheit im Rahmen von KORSE eine Plattform etabliert, von der aus der nationale und der europäische Diskurs personell und thematisch miteinander vernetzt werden. Durch die Einbeziehung der Fellows in KORSE wird ein besonders hoher Grad an Internationalisierung bereits der Forschungsfragestellungen erreicht. Von dieser Vernetzung profitiert nicht nur die Qualität der sicherheitsrechtlichen Forschung in Deutschland, sondern sie ermöglicht es zugleich, den deutschen Diskurs auf europäischer Ebene sichtbar zu machen und in den dort geführten sicherheitsrechtlichen Diskurs einzubringen.

Inhalte

Inhaltlich zielt die Projektarbeit von KORSE auf die, theoretischen, dogmatischen und praktischen Aspekte ab, die sich aus der fortschreitenden Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung für das Sicherheitsrecht ergeben.

Die theoretische Ebene hat die Grundlagenfragen eines europäisierten Sicherheitsrechts zum Gegenstand. Dies betrifft zum einen grundlegende normative Fragen zur spannungsreichen Ausbalancierung des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit in einem Mehrebenensystem demokratisch und menschenrechtlich geprägter Ordnungen und zum Verhältnis unterschiedlicher Sicherheitskonzepte zum Recht. So wäre etwa die Leistungsfähigkeit neuerer Leitbegriffe der Sicherheitsdiskussion, wie dem der Resilienz, für das Recht zu untersuchen. Zum anderen sollen die theoretischen Grundbegriffe der Sicherheitsdiskussion wie etwa der der Gefahr und des Risikos in einem europarechtlichen Rahmen erschlossen werden. Eine Beschäftigung mit den normativen und theoretischen Grundfragen ist eine zwingende Voraussetzung für die zu neuen Sicherheitsinstrumenten erforderliche rechtsethische Begleitforschung, wie sie – auch auf europäischer Ebene – verstärkt gefordert und gefördert wird.

Auf der dogmatischen Ebene geht es um die Durchdringung des Sicherheitsrechts mittels einer systematisierenden und konstruktiv-begrifflichen Arbeit am Recht. Für die sich im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung stellenden Probleme sind tragfähige rechtliche Lösungen zu erarbeiten, die sich sowohl in die vorhandene rechtliche Struktur einpassen als auch der Rechtsanwendungspraxis als verlässlicher Maßstab dienen können. Hierzu gehören schließlich auch rechtsvergleichende Untersuchungen zwischen dem deutschen Recht, dem Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten und dem Unionsrecht.

Auf der praktischen Ebene gilt es, einen Bezug zu der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, aber auch zu neuen technischen Entwicklungen herzustellen, diese rechtlich zu begleiten und adäquate Regelungsinstrumente für sie zu entwickeln.

Daneben liegt ein Fokus auf der intradisziplinären Zusammenarbeit der einzelnen rechtswissenschaftlichen Teilgebiete, in die das Recht entweder in horizontaler Hinsicht – hier insbesondere in Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht – oder in vertikaler Hinsicht – hier insbesondere in Europa- und Völkerrecht – traditionell eingeteilt wird. Hinter dem Ansatz einer intradisziplinären Zusammenarbeit steht die Einsicht, dass sich die Probleme des Sicherheitsrechts weder in der einen noch der anderen Hinsicht isolieren lassen: Ebenso wenig wie heutzutage eine rein nationalstaatliche Perspektive eingenommen werden kann, dürfen zu entwickelnde Lösungsansätze an den Grenzen der Disziplinen des Straf-, Zivil- oder Öffentlichen Rechts halt machen. Gerade im europäischen Recht, das selbst eine derartig starke Trennung in einzelne Teildisziplinen nicht kennt, laufen Fragen des Sicherheitsrechts quer zu den einzelnen rechtswissenschaftlichen Teilgebieten. Deutlich wird dies etwa im Datenschutzrecht, das seit jeher eine Verzahnung von zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Elementen kennt.

Eine Orientierung für mögliche Forschungsthemen im Rahmen der Nachwuchsförderung am Zentrum für Sicherheit und Gesellschaft bieten vor allem das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm und das zukünftige EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon 2020) ebenso wie das Rahmenprogramm der Bundesregierung Forschung für die zivile Sicherheit 2012-2017. Zu den infrage kommenden Themen gehören etwa die Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, Grenzüberwachung, die Sicherheit im Cyberraum, die Resilienz von Infrastrukturen oder die Zukunft des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Rechts auf Privatheit sowie sicherheitsrelevante Fragen des Katastrophenschutzrechts und des Wissenschaftsrechts im Bereich der Dual-Use-Problematik.

Die Kooperationspartner des Zentrums für Sicherheit und Gesellschaft, die Deutsche Hochschule der Polizei und der Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhl für Internationales Recht der Bucerius Law School, widmen sich im Rahmen von KORSE schwerpunktmäßig den Themenbereichen „Vernetzte Sicherheit vernetzter Polizeien“ bzw. „Maritime Sicherheit“.


Förderung durch:

Laufzeit: 01.12.2012 - 31.07.2016
Projektleitung: Prof. Dr. Ralf Poscher
Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)