Die Protestformen der Klimaschutzgruppe der „Letzten Generation“ sind umstritten. Anlässlich wiederholter Protestaktionen in München wurde zuletzt für Beteiligte eine Gewahrsamdauer von 30 Tage angeordnet. Prof. Dr. Ralf Poscher, Direktor am Max-Planck-Institut für die Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, ehemaliger Direktor des CSS und Mitglied der Projektleitung von ZuRecht, bezieht dazu gemeinsam mit Maja Werner kritisch Stellung. Sie kommen zu dem Schluss, dass die pauschale Ausschöpfung der Höchstgrenze des Gewahrsams in diesem Fall vom ohnehin diesbezüglich rechtlich bedenklichen bayerischen Polizeigesetz nicht gedeckt ist.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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